Ablauf einer EGW-Finanzierung
- Einreichung eines Gesuchs
- Aufarbeitung des Gesuchs in der Geschäftsstelle, Bereinigung von Fragen mit dem Gesuchsteller
- Entscheid der unabhängigen Prüfungskommission
- Zustellung eines Beteiligungsvertrages, welcher den Gesuchsteller berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Anleihequote zu beziehen
- Die Geschäftsstelle fasst die Bewilligungen zu einem provisorischen Pool zusammen und holt Indikationen für eine neue Anleihe ein
- Die Wohnbauträger werden über die voraussichtlichen Konditionen orientiert und aufgefordert, ihre Teilnahme verbindlich zu bestätigen
- Mit den bestätigten Beteiligungen bildet die Geschäftsstelle den definitiven Pool und legt mit dem Bankensyndikat die Konditionen fest
- Die Auszahlung der Quoten an die beteiligten Wohnbauträger erfolgt am Tag der Liberierung der neuen Anleihe, sofern die Sicherstellung entsprechend geregelt ist
Zeitbedarf für die Gesuchsprüfung und Anleihebegebung
Die Anleihetätigkeit der EGW richtet sich nach der jeweiligen Nachfrage für EGW-Finanzierungen, den verfügbaren Mitteln aus dem Rahmenkredit und den Verhältnissen am Kapitalmarkt. Der Anleihekalender orientiert sich in erster Linie an den Rückzahlungsdaten der ausstehenden Anleihen. Die Geschäftsstelle organisiert allfällige Anschlussfinanzierungen.
Aufgrund der vorumschriebenen Gegebenheiten kann es von der Einreichung eines Gesuches bis zur Auszahlung der Anleihequote mehrere Monate dauern. Die Geschäftsstelle und die Prüfungskommission benötigen für die Prüfungsarbeit je nach Anzahl der pendenten Anfragen mehrere Wochen. Es wird deshalb empfohlen, Gesuche für eine EGW-Finanzierung frühzeitig einzureichen.