Haftung

Jeder an einer Anleihe beteiligte Wohnbauträger muss seine Quote durch Grundpfand oder andere kurante Deckung sicherstellen.

Die Haftung beschränkt sich auf die Anleihequote. Im Unterschied zu anderen Emissionszentralen haben die an einer Anleihe beteiligten Genossenschafter keine weiteren Sicherheiten wie zum Beispiel Quotenbürgschaften oder dergleichen abzugeben. Mit der Übernahme einer Anleihequote ist somit auch keine Haftung für die Erfüllung der Pflichten der anderen an der selben Anleihe beteiligten Wohnbauträger verbunden.

Die Statuten der EGW sehen keine Nachschusspflicht vor.