Neuer Rahmenkredit

Zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 haben die eidgenössischen Räte über einen neuen Rahmenkredit für die EGW im Umfang von 1,7 Mrd. Franken entschieden. Damit soll der Bund in den Jahren 2021 bis 2027 für die Anleihen der EGW bürgen.

Der Nationalrat hat dem Rahmenkredit am 16. Dezember 2020 mit 138 Ja zu 52 Nein bei einer Enthaltung zugestimmt. Am 3. März 2021 hat auch der Ständerat den Kredit sehr deutlich bewilligt: mit 35 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die EGW kann ihre Aktivitäten im bisherigen Rahmen weiterführen.

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente zur Verbürgung der EGW-Anleihen: