Die gesamten Kosten im Zusammenhang mit einer Anleihe werden bei der Auszahlung der Anleihequoten in Abzug gebracht. Diese Kosten bestehen hauptsächlich aus folgenden Komponenten:
- Festübernahmekommission der Syndikatsbanken
- Kommissionen der Zahlstellen
- Bewirtschaftungskosten und Rückstellungen der EGW
- Gebühren, Inserate und weitere Auslagen