Sicherstellung

Für die Sicherstellung der Anleihequoten gelten folgende Grundsätze:

  • Finanzierungen erfolgen bis maximal 80% des Ertragswertes.
  • Finanzierungsteile über 70% des Ertragswertes müssen während der Laufzeit einer EGW-Quote regelmässig amortisiert werden.
  • Die Sicherstellung hat durch Grundpfandtitel auf der zu finanzierenden Liegenschaft oder durch eine andere kurante Deckung zu erfolgen.
  • Die Sicherheiten müssen der EGW vor dem Bezug der Anleihequote eingereicht oder durch ein valables Einlieferungsversprechen zugesichert werden.