Gute Neuigkeiten für die EGW: Der Bundesrat hat letzten Freitag die Botschaft für einen neuen Verpflichtungskredit für Bürgschaften verabschiedet. Der aktuelle Verpflichtungskredit wird Ende 2027 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt dem Parlament deshalb für die Jahre 2027 bis 2033 einen neuen Verpflichtungskredit im Umfang von 1,92 Milliarden Franken. Er weicht damit von einem Planungsbeschluss aus dem Jahr 2021 ab. Gemäss diesem hätte der nächste Verpflichtungskredit so bemessen sein müssen, dass das Bürgschaftsvolumen nicht stärker anwächst als die Zahl der Haushalte. Der Verpflichtungskredit hätte demnach nicht mehr als 1,638 Milliarden Franken betragen können, was die Fördertätigkeit der EGW eingeschränkt hätte. Angesichts der hohen Nachfrage nach den EGW-Finanzierungen und der Situation auf dem Wohnungsmarkt ist für den Bundesrat eine Abweichung vom Planungsbeschluss gerechtfertigt.
Mit dem beantragten Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken stünden der EGW für die nächsten Jahre wieder Mittel für zwei bis vier Anleihen pro Jahr zur Verfügung, sowohl für Anschlussfinanzierungen als auch für Neufinanzierungen.
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