Mit dem deutlichen Entscheid anerkennt das Parlament den Handlungsbedarf im Wohnungsmarkt und die Bedeutung der EGW als eines der zentralen Förderinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Für die Jahre 2027 bis 2033 stehen nun weitere 1,92 Milliarden für Bürgschaften zur Verfügung. Das heisst für die EGW, dass sie die nächsten Jahre wie bisher zwei bis vier Anleihen jährlich platzieren kann. Damit leistet die EGW weiterhin einen wesentlichen Beitrag zu mehr bezahlbarem Wohnraum in der Schweiz.