Sicherstellung
Für die Sicherstellung der Anleihequoten gelten folgende Grundsätze:
Finanzierungen erfolgen bis maximal 80% des Ertragswertes.
Finanzierungsteile über 70% des Ertragswertes müssen während der Laufzeit einer EGW-Quote regelmässig amortisiert werden.
Die Sicherstellung hat durch Grundpfandtitel auf der zu finanzierenden Liegenschaft oder durch eine andere kurante Deckung zu erfolgen.
Die Sicherheiten müssen der EGW vor dem Bezug der Anleihequote eingereicht oder durch ein valables Einlieferungsversprechen zugesichert werden.