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18.08.2010
Neuer Rahmenkredit
Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit Beschluss vom 18. August, einen Rahmenkredit von 1'400 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Der Kredit dient hauptsächlich der Verbürgung der Anleihen, welche die EGW auf dem Kapitalmarkt aufnimmt und für die Finanzierung von Wohnbauten an ihre Mitglieder weitergibt.
Dank der Verbürgung durch den Bund wird die EGW auch künftige Anleihen zu sehr guten Konditionen aufnehmen können. Der vorangehende Rahmenkredit, den die eidgenössischen Räte zusammen mit dem Wohnraumförderungsgesetz von 2003 gesprochen hatten, wird spätestens 2011 auslaufen. Die damit gewährten Bürgschaften wurden bisher in keinem einzigen Fall beansprucht. Das Instrument der Verbürgung erweist sich somit als äusserst kostengünstig und wirksam.
Dokumente zum Thema:
Botschaft des Bundesrats vom 18. August 2010
Medienmitteilung des Bundes zur Botschaft
Medienmitteilung des Wohnbunds zum Antrag des Bundesrats
Evaluation EGW, Bericht HORNUNG vom 29.04.2010


